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Belehrung:
Altölverordnung (AltölV)
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
(1) Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Absatz 2 für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen. Bei der Abgabe an private Endverbraucher ist durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln am Ort des Verkaufs auf die Annahmestelle nach Absatz 2 hinzuweisen.
(2) Die Annahmestelle muss gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos annehmen. Sie muss über eine Einrichtung verfügen, die es ermöglicht, den Ölwechsel fachgerecht durchzuführen.
(3) Befindet sich die Annahmestelle nicht am Verkaufsort, so muss sie in einem solchen räumlichen Zusammenhang zum Verkaufsort stehen, dass ihre Inanspruchnahme für den Käufer zumutbar ist.
(4) Die Absätze 1 bis 2 gelten sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn für den gewerbsmäßigen Verkauf von Verbrennungsmotoren- und Getriebeölen an Endverbraucher Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
Rückgabeort:
Ahrt GmbH
Brohltalstraße 6
56651 Niederzissen
Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das Öl, bei Übernahme der Versandkosten zusenden.
Beachten Sie bitte bei Versand, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.
Weitere Annahmestelle:
Wertstoffannahmestellen möglich, teilweise gegen eine Gebühr. Die zuständige Gemeindeauskunft vor Ort gibt Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeit der Altöl Entsorgung.
Bei weiteren Fragen zur Entsorgung von Altöl stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!